Rechtliche Grundlagen unserer Geschäftsbeziehung
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle zwischen der AutoFutur GmbH, Autostraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "AutoFutur") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Auswahl, Diagnose, Reparatur und Wartung von Fahrzeugen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AutoFutur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn AutoFutur in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
2.2 Der Vertrag zwischen AutoFutur und dem Kunden kommt zustande, indem der Kunde ein individuelles Angebot von AutoFutur annimmt oder indem AutoFutur einen Auftrag des Kunden annimmt.
2.3 Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als 500,00 EUR ist AutoFutur berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3.1 AutoFutur bietet folgende Dienstleistungen an:
3.2 Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von AutoFutur.
3.3 AutoFutur ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
3.4 Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten werden ausschließlich neue Ersatzteile verwendet, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich die Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, AutoFutur alle für die Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zur Verfügung steht.
4.3 Bei Fahrzeugübergabe hat der Kunde AutoFutur auf bekannte Mängel und Schäden hinzuweisen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Durchführung der beauftragten Leistungen unverzüglich nach entsprechender Mitteilung abzuholen.
5.1 Die Preise für die Leistungen von AutoFutur ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. AutoFutur wird den Kunden über die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen und die damit verbundenen Kosten informieren und seine Zustimmung einholen, bevor diese Leistungen erbracht werden, es sei denn, die zusätzlichen Leistungen sind unaufschiebbar und die Zustimmung des Kunden kann nicht rechtzeitig eingeholt werden.
5.3 Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.4 Die Zahlung erfolgt per Überweisung, EC-Karte oder in bar. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist AutoFutur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.1 AutoFutur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und keine Mängel aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
6.2 Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. AutoFutur kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung erneut mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware oder Abnahme der Leistung schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, insbesondere bei Arglist, bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit des Verkäufers sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.5 AutoFutur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AutoFutur, beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6 AutoFutur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
7.1 AutoFutur steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
7.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
8.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
8.2 Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von AutoFutur.
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AutoFutur.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von AutoFutur. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. AutoFutur ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.